Preise & Unterrichtsordnung
Auszug aus der Satzung des Musikinstitut Klimperkiste gGmbH.
Stand 01.09.2024
Bezeichnung | Gebühr Regelunterricht | im Familentarif | Online-Unterricht | Jahresgebühr Std./Familie |
---|---|---|---|---|
30 Minuten Einzelunterricht | (mtl.) 65,00 € | (mtl.) 58,50 € | (mtl.) 75,00 € | 780,00 € / 702,00 € |
45 Minuten Einzelunterricht | (mtl.) 92,00 € | (mtl.) 82,80 € | (mtl.) 100,00 € | 11104,00 € / 993,60 € |
45 Minuten Zweiergruppe | (mtl.) 50,00 € | (mtl.) 45,00 € | - | 600,00 € / 540,00 € |
Bandcoaching / Ensembles | (mtl.) 19,00 € | (mtl.) 17,10 € | - | 228,00 € / 205,20 € |
Abo Card 5 (30 Minuten) | 115,00 € | - | 125,00€ | - |
Abo Card 5 (45 Minuten) | 165,00 € | - | 175,00 € | - |
Abo Card 10 (30 Minuten) | 225,00 € | - | 235,00 € | - |
Abo Card 10 (45 Minuten) | 315,00 € | - | 330,00 € | - |
Einzelstunde 30 n. Vb. | 25,00 € | - | - | - |
Einzelstunde 45 n. Vb. | 35,00 € | - | - | - |
Der Einstieg ist jederzeit möglich. Angebrochene Monate werden nur anteilig berechnet.
1.
Gebühren werden erhoben für Unterricht und die Benutzung von Leihinstrumenten.
2.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung zum Unterricht oder sonstiger Anmeldung & Wahrnehmung weiterer Angebote der Klimperkiste gGmbH wie Workshops, Seminare, Konzerte etc.
3.
Gebührenschuldner sind die Unterrichtsteilnehmer, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.
4.
Die Gebühren errechnen sich beim Instrumental- und Vokalunterricht über einen Jahresbeitrag, der zu 12 gleichen Raten auf die Unterrichtsmonate aufgeteilt wird. Die Raten werden zum 1. des Monats fällig und werden im Voraus durch Einzug vom Konto des Gebührenschuldners durch die Klimperkiste gGmbH gezahlt. (i.d.R. Bankbuchungstag 30. Eines Monats). Wird der Unterricht vorzeitig nach §10 beendet, so reduziert sich die Jahresgebühr anteilig.
Schnupperstunde und Schnupperphase
Wir bieten eine kostenlose Schnupperstunde für Schüler an.
Nach Abgabe der Anmeldung startet eine Schnupperphase. Diese dauert 4 Wochen.
In dieser Zeit kann man fristlos kündigen. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens werden bis dato nur die gehaltenen Unterrichtsstunden anteilig berechnet.
Die Verträge des Musikinstitut Klimperkiste gGmbH sind auch danach recht flexibel gestaltet. Sie dauern nur eine Unterrichtsperiode (4 Monate) und sind immer 30 Tage zum Ende einer Untrerrichtsperiode kündbar.
Ein Maximun an Flexibilität für ihre Sicherheit.
Für berufstätige Erwachsene gilt ein gesondertetes kKündigungsrecht (siehe Unterrichtsornung §10 Kündigung)
Sämtliche Gebührentarife der Klimperkiste – Musikinstitut gGmbH sind für alle Schüler, bzw. deren Erziehungsberechtigten und allen sonstigen Nutzern der Unterrichtsangebote (Workshopbesucher usw.) verbindlich.
Familientarif
Der Familientarif (15% Rabatt) wird dann gewährt wenn mindestens zwei Schüler aus einer Familie oder ein Schüler mehrere Instrumental-/Vokalkurse in der Klimperkiste gGmbH besuchen. Der Familientarif gilt dann ab dem zweiten Vertrag oder der zweiten Person.
Gebührenänderungen
Gebührenänderungen wegen unausweichlicher Ereignissen während des Schuljahres müssen vom Schüler getragen werden, z.Bsp.
Eine Zweiergruppe kann durch Ausscheiden, oder geändertem Leistungsstand eines Teilnehmers zum Einzelunterricht umgewandelt werden
oder
Durch Neugestaltung schulischer Stundenpläne und Überschneidung mit den Plänen der Klimperkiste gGmbH. Evtl. ist dann zum neuen Termin keine Unterrichtseinheit mit 45 Minuten mehr verfügbar und muss vorübergehend auf 30 Minuten reduziert werden. Die Gebühren werden dann neu berechnet.
Auszug aus der Satzung des Musikinstitut Klimperkiste gGmbH
Stand 01.09.2017
§ 3 Unterrichtsort
Der Unterricht findet ausschließlich in den Räumlichkeiten der Klimperkiste gGmbH statt.
Im Rahmen von öffentlichen Vorspielen & Konzerten können Veranstaltungen des Musikinstituts auch an anderen Orten durchgeführt werden.
Ausgenommen sind Ereignisse, die den Präsenzunterricht nicht in gewohnter Weise zulassen. Dies sind Ereignisse durch höhere Gewalt, wie z. Bsp. einer Pandemie, sonst. Viruserkrankungen, Umwelteinflüsse, Gebäudeschäden etc.
In diesen Fällen behalten wir uns die Umstellung auf Onlineunterricht oder in anderen Räumlichkeiten vor.
§ 4 Leitung
Leiter des Musikinstituts Klimperkiste gGmbH ist Danyel Monego.
§ 5 Struktur/Unterrichtskonzeption
Die Konzeption des instrumentalen, vokalen Hauptfachunterrichtes versteht sich als Rahmenkonzeption, die eine vielseitig orientierte musikalische Ausbildung zum Ziel hat, die in einen Beruf münden kann.
Wesentlich für den Erfolg des Konzeptes ist eine individuelle Unterrichtsgestaltung, die Ziele des Schülers und die fachlich notwendigen Grundlagen miteinander vereinen. Die fächerübergreifende Vernetzung mehrerer Unterrichtsformen (Einzel-, Ensemble- und Theorieunterricht) sowie der jeweiligen Fachlehrer. Jede Lehrkraft trifft im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes selbständig die Wahl der Unterrichtsmethoden und Lehrmittel. Ebenso Unterrichtstage, Zeiten und Schüler. Es besteht keine Weisungsbefugnis der Gesellschaft, insb. des Leiters gegenüber den Lehrkräften.
§ 6 Unterrichtszeit
1.
Das Unterrichtsjahr des Musikinstituts Klimperkiste gGmbH beginnt am 1. September und endet am 30. August des darauf folgenden Jahres. In diesem Zeitraum garantieren wir mindestens 36 Unterrichtseinheiten in 38 Schulwochen. Abweichungen bedingt durch Feiertage.
Der Unterricht beginnt jeweils in der ersten Schulwoche zum ersten Schultag der Ferienverordnung des Landes Bayern.
Der Einstieg in den Musikunterricht ist jederzeit möglich, auch während des laufenden Monats. Die Gebühren werden dann anteilig berechnet
2.
Die Ferien- und Feiertagsverordnung für die öffentlichen Schulen des Landes Bayern gilt in gleicher Weise für das Musikinstitut Klimperkiste gGmbH“
Am Buß- und Bettag wird Unterricht erteilt !
3.
Die Unterrichtszeiten betragen in der Regel 45 oder 30 Minuten wöchentlich.
Darüber hinaus können Ergänzungs- und Ensemblefächer gewählt werden. Deren Unterrichtszeit beträgt 45 oder 60 Minuten. Workshops und Seminare weichen von der Regelzeit ab.
4.
Die Unterrichtszeiten und Tage werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Fachlehrer und Schüler vereinbart. Die administrative Tätigkeit übernimmt die Leitung der Klimperkiste – Musikinstitut gGmbH.
Ein endgültiger Stundenplan wird nach Bekanntgabe der Stundenpläne bayrischer Schulen im September erstellt. Änderungen im laufenden Stundenplan sind nach Absprache, Gesetz der Möglichkeiten der Klimperkiste gGmbH, möglich.
Es besteht kein Anrecht auf einen festen Wunschtermin. Abweichungen im Stundenplan, Verlegung des Unterrichtstages oder Unterrichtszeit sind kein Kündigungsgrund.
§ 7 Unterrichtsart
Maßgeblich für die Art des erteilten Unterrichtes ist der Wunsch des Schülers, bei Minderjährigen, der des Erziehungsberechtigten. Diese Wünsche können nur im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Lehrkräfte. Diese können bei Umplanungen oder Vertretungsunterricht wechseln.
§ 8 Unterrichtsordnung
1.
Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Versäumnisse minderjähriger Schüler muss der Erziehungsberechtigte entschuldigen. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht hat nicht die Wirkung einer Kündigung und befreit deshalb nicht von der Verpflichtung zur Gebührenzahlung.
2.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Klimperkiste gGmbH oder der Lehrkraft
zu vertreten sind, so wird er nach Möglichkeit nachgeholt, ein Vertretungslehrer gestellt oder im Onlineunterricht abgehalten. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten vereinbart werden. Siehe hier auch §3 Unterrichtsort.
Findet sich keine dieser Möglichkeiten, so kann auf Antrag hin eine Erstattung der Unterrichtsgebühr für den betroffenen Ausfall erfolgen.
Krankheit der Lehrkraft:
Im Zeitraum eines Musikschuljahrs (Sept – Aug) ist ein einmaliger, krankheitsbedingter Ausfall durch die Lehrkraft nicht nachhol- oder erstattungspflichtig. Darüber hinaus kann auch ein Vertretungslehrer den Unterricht übernehmen.
Bezeichnung | Unterrichtsart | Erstattung | Rabatte |
---|---|---|---|
30 Minuten | Einzelunterricht | 20,50 € | ggf. abzüglich Familienrabatt |
45 Minuten | Einzelunterricht | 29,00 € | ggf. abzüglich Familienrabatt |
45 Minuten | Zweiergruppe | 15,80 € | ggf. abzüglich Familienrabatt |
3.
Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgegeben. Ist der Schüler aufgrund von Erkrankung, Schulveranstaltungen oder privaten Ereignissen verhindert, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder gleichwertigen Ersatz.
Ist der Schüler an der Unterrichtsteilnahme über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen aus gesundheitlichen Gründen verhindert, so erfolgt ab der vierten Woche eine Gebührenerstattung. Die Erstattung ist schriftlich mit entsprechendem Nachweis zu beantragen.
4.
Die Schüler der Klimperkiste gGmbH müssen die für sie geltenden Bestimmungen dieser Satzung und die Weisungen des Leiters oder der beauftragten Lehrer beachten. Sie dürfen durch ihr Verhalten nicht die Ausbildungsziele oder deren Sicherheit gefährden.
5.
Verstöße gegen diese Satzung, insbesondere Disziplinlosigkeit oder Nichtzahlung der Gebühren können durch folgende Maßnahmen (ohne Bindung an die Reihenfolge) geahndet werden:
a)
Verwarnung durch den Leiter; bei Minderjährigen unter schriftlicher Mitteilung an die Erziehungsberechtigten.
b)
Verweisung vom Unterricht oder sonstigen Angeboten der Klimperkiste gGmbH durch den Leiter.
§ 9 Veranstaltungen
1.
Die vom Musikinstitut Klimperkiste gGmbH angesetzten Veranstaltungen einschließlich der hierfür
erforderliche Vorbereitungen sind Bestandteile des Unterrichtes.
2.
Die Mitwirkung bei Veranstaltungen außerhalb des Regelunterrichts wird mit dem jeweiligen Fachlehrer abgestimmt werden.
§ 10 An-, Ab- und Ummeldungen (Kündigung) – Sonderregelung
1.
Alle Ab- und Ummeldungen sind schriftlich an die Klimperkiste gGmbH zu richten.
2.
Eine Anmeldung kann ständig unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke erfolgen.
3.
Wünsche nach einem bestimmten Termin für den Unterrichtsbeginn, einem bestimmten Instrument, einer bestimmten Unterrichtsart oder einer bestimmten Lehrkraft können nur im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
4.
Kündigungen sind grundsätzlich zum Ende einer Unterrichtsperiode (4-monatig) zum Ende des vorherigen Monats möglich.
Unterrichtsperiode | Zeitraum | Kündigungsfrist |
---|---|---|
1. Unterrichtsperiode | September - Dezember | 30. Juli |
2. Unterrichtsperiode | Januar - April | 30. November |
3. Unterrichtsperiode | Mai - August | 30. März |
Die Kündigung wird erst nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung wirksam.
5.
Solange keine schriftliche Abmeldung zu den genannten Terminen bei der Leitung vorliegt, sind die Schuldner zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.
6.
Ummeldungen sind nach den Möglichkeiten des Musikinstituts Klimperkiste gGmbH jederzeit möglich.
7. Sonderregelung
Berufstätige Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr haben ein Sonderkündigungsrecht zum Ende eines nächsten Monats.
8. Schnupperphase
Die Klimperkiste gGmbH bietet bei Anmeldung jedem Schüler bis zum 18. Lebensjahr eine Schnupperphase an. Die Schnupperphase beinhaltet 4 Unterrichtsstunden. In diesem Zeitraum kann beiderseits eine fristlose Kündigung erfolgen.
Beim Ausscheiden in der Schnupperphase werden die gehaltenen Stunden als Einzelstunden gemäß der Gebührentarife (§15) abgerechnet. Bereits gezahlte Monatsbeiträge werden verrechnet. Eine Bindung an den Unterrichtsvertrag und Kündigungsfrist zur nächstmöglichen Unterrichtsperiode werden innerhalb der Schnupperphase außer Kraft gesetzt.
§ 11 Unterrichtsmittel
Erforderliche Unterrichtsmittel (Instrumente, Noten) müssen vom Schüler selbst beschafft werden. Soweit vorhanden, können schuleigene Instrumente gegen Zahlung einer Gebühr überlassen/vermietet werden, in der Regel für maximal 6 Monate.
Nach § 53 Abs. 4 UrhG ist das Vervielfältigen (z.B. Fotokopieren, Scannen) von Notenmaterial oder die Nutzung von vervielfältigtem (z.B. kopiertem / gescanntem) Notenmaterial zu beruflichen und / oder privaten Zwecken ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig. Das Verbot erfasst auch die Nutzung der von Schülern oder Dritten mitgebrachten vervielfältigten Noten.
Das UrhG wird insbesondere in Musikschulen stichprobenmäßig überprüft und Zuwiederhandlungen mit erheblichen Strafen belegt, die zur Schließung einer Einrichtung führen können. Wir weisen daher darauf hin, dass die Anschaffung des geeigneten Notenmaterials Voraussetzung und Bestandteil eines Musikunterrichts ist.
§ 12 Teilnahmenachweis
Über die Teilnahme am Unterricht kann die Klimperkiste – Musikinstitut gGmbH eine Bescheinigung ausstellen.
§ 13 Aufsicht
1.
Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtsstunde. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren bis zum Eintreffen der Lehrkraft zu beaufsichtigen und zum Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Lehrkräfte und der Klimperkiste gGmbH über die Unterrichtsstunde hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Klimperkiste gGmbH übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts.
2.
Die Schüler/innen sind während ihres Besuchs in der Klimperkiste nicht gegen Unfallschäden in den Räumen der Klimperkiste gGmbH oder auf dem Schulweg versichert. Die Klimperkiste gGmbH und die Lehrkräfte haften nicht für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen. Die Schüler/innen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§14 Gebühren
1.
Gebühren werden erhoben für Unterricht und die Benutzung von Leihinstrumenten.
2.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung zum Unterricht oder sonstiger Anmeldung & Wahrnehmung weiterer Angebote der Klimperkiste gGmbH wie Workshops, Seminare, Konzerte etc.
3.
Gebührenschuldner sind die Unterrichtsteilnehmer, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.
4.
Die Gebühren errechnen sich beim Instrumental- und Vokalunterricht über einen Jahresbeitrag, der zu 12 gleichen Raten auf die Unterrichtsmonate aufgeteilt wird. Die Raten werden zum 1. des Monats fällig und werden im Voraus durch Einzug vom Konto des Gebührenschuldners durch die Klimperkiste gGmbH gezahlt. (i.d.R. Bankbuchungstag 30. Eines Monats). Wird der Unterricht vorzeitig nach §10 beendet, so reduziert sich die Jahresgebühr anteilig.
§ 15 Gebührentarife
Sämtliche Gebührentarife der Klimperkiste – Musikinstitut gGmbH sind für alle Schüler, bzw. deren Erziehungsberechtigten und allen sonstigen Nutzern der Unterrichtsangebote (Workshopbesucher usw.) verbindlich.
Familientarif
Der Familientarif (15% Rabatt) wird dann gewährt wenn mindestens zwei Schüler aus einer Familie oder ein Schüler mehrere Instrumental-/Vokalkurse in der Klimperkiste gGmbH besuchen. Der Familientarif gilt dann ab dem zweiten vertrag oder der zweiten Person. Der vergünstigte Familientarif kann lediglich beim Präsenzunterricht in den Räumen den Klimperkiste gewährt werden.
Gebührenänderungen
Gebührenänderungen wegen unausweichlicher Ereignissen während des Schuljahres müssen vom Schüler getragen werden, z.Bsp.
Eine Zweiergruppe kann durch Ausscheiden, oder geändertem Leistungsstand eines Teilnehmers zum Einzelunterricht umgewandelt werden
oder
Durch Neugestaltung schulischer Stundenpläne und Überschneidung mit den Plänen der Klimperkiste gGmbH. Evtl. ist dann zum neuen Termin keine Unterrichtseinheit mit 45 Minuten mehr verfügbar und muss vorübergehend auf 30 Minuten reduziert werden. Die Gebühren werden dann neu berechnet.
§ 16 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. September 2017 in Kraft. Sie ist für alle Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten und sonstigen Nutzern verbindlich.
Die Satzung ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages und wird zusammen mit dem Anmeldeformular überreicht. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular gilt die Satzung als anerkannt.
Musikinstitut Klimperkiste gGmbH