Satzung

Satzung gGmbH

§ 1 Trägerschaft
Musikinstitut Klimperkiste gGmbH, In den Mühlgärten 62, 63755 Alzenau
Tel. 06023 – 970 790 – info@klimper-kiste.de

§ 2 Aufgaben
Das Musikinstitut Klimperkiste gGmbH (Gesellschaft) mit Sitz In den Mühlgärten 62, 63755 Alzenau verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ §52 der Abgabenordnung.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur, musikalischen Bildung und Erziehung, insbesondere auch die Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohles von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Verwirklichung ihrer Rechte auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit im Sinne des §1 KJHG.

Weiterer Zweck besteht in der generationenübergreifenden Arbeit von Kindern bis hin zu Senioren in gemeinsamen Workshops, Ensembles & Konzerten. Außerdem die Integration benachteiligter Schüler, Sonderpädagogik.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Erteilung von Musik-, Kunst-, Tanz- und Kulturunterricht und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft organisiert und fördert musikalische, künstlerische und kulturelle Erziehung, Ausbildung, Instrumental- und Gesangsunterricht, Ensemblegruppen sowie weitere Angebote in den Bereichen Kunst, Bildung und Kultur und führt Konzert-, Kleinkunstveranstaltungen, sowie Vorspiele, Musikfreizeiten, Workshops und Seminare durch. Die Bereicherung des kulturellen Lebens ist dabei eine wesentliche Komponente. Das Musikinstitut Klimperkiste gGmbH bietet berufs- und studienvorbereitende Unterrichte und Kurse an.

§ 2.2
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2.3
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden
Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.

§ 2.4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2.5
Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an Herzenswünsche e.V. – Verein für schwer erkrankte
Kinder und Jugendliche.

§ 2.6
Die Gesellschafter Danyel Monego und Stefan Gardocki erhalten bei ihrem Ausscheiden oder Auflösen der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

Das Musikinstitut Klimperkiste gGmbH besitzt eine Körperschafts-Freistellungsbescheinigung und ist anerkannt gemeinnützig Tätig. Gewinne werden nicht erzielt.

Sie können unsere Arbeit & Aktionen finanziell unterstützen. Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar.

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